Energieausweis nach Gebäudetyp

Energieausweis für Bürogebäude

Bürogebäude sind der Klassiker unter den Nichtwohngebäuden – und beim Energieausweis dennoch anspruchsvoller als ein Wohnhaus. Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung prägen den Energiebedarf maßgeblich mit.

Das ist bei Büro & Verwaltung besonders

  • Beleuchtung und Lüftung fließen in den Energiekennwert ein
  • Häufig mehrere Nutzungszonen (Büro, Besprechung, Server, Archiv)
  • Klimatisierung erhöht den Strombedarf spürbar

Typische Nutzungszonen nach DIN V 18599

Für den Bedarfsausweis wird ein Nichtwohngebäude in Nutzungszonen unterteilt und jede Zone einzeln bilanziert. Bei Büro & Verwaltung sind das typischerweise:

  • Einzel- und Großraumbüros
  • Besprechungs- und Konferenzräume
  • Serverräume mit ganzjähriger Kühlung
  • Archiv- und Nebenflächen
  • Teeküchen und Sanitärbereiche

Häufige Fehler beim Energieausweis für Büro & Verwaltung

  • Serverräume werden nicht als eigene Zone geführt – ihre ganzjährige Kühlung geht dann im Durchschnitt unter, und der Ausweis ist nicht normgerecht.
  • Beleuchtung und Lüftung werden unterschätzt, obwohl sie bei Büros einen großen Teil des Energiebedarfs ausmachen.
  • Bei Vermietung an mehrere Nutzer ist die Verbrauchsdatenlage unklar – dann ist der Bedarfsausweis der sichere Weg.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Bei vollständigen Verbrauchsdaten genügt meist der Verbrauchsausweis. Für Neubauten oder vor einer Sanierung empfiehlt sich der Bedarfsausweis.

Häufige Fragen

Braucht ein Serverraum im Bürogebäude eine eigene Zone?
Ja. Ein klimatisierter Serverraum läuft rund um die Uhr und hat einen völlig anderen Bedarf als Büroflächen. Im Bedarfsausweis nach DIN V 18599 muss er als eigene Nutzungszone geführt werden – sonst ist das Ergebnis unrealistisch.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für ein Bürogebäude?
Liegen die Verbräuche (Wärme und Strom) der letzten drei Jahre vollständig vor, genügt meist der Verbrauchsausweis. Bei Neubau, fehlenden Daten oder geplanter Sanierung ist der Bedarfsausweis der richtige Weg.
Gilt die Aushangpflicht für mein Bürogebäude?
Nur bei starkem Publikumsverkehr ab den Flächenschwellen des § 80 GEG. Ein reines Bürogebäude ohne nennenswerten Kundenverkehr ist in der Regel nicht aushangpflichtig.

Energieausweis für Ihr Objekt bestellen

Festpreis-Verbrauchsausweis ab 249 € oder Bedarfsausweis ab 499 € – inkl. Förder-Check.

Jetzt bestellen