Energieausweis nach Gebäudetyp

Energieausweis für Hotels & Gastgewerbe

Hotels und Gastronomiebetriebe vereinen sehr unterschiedliche Nutzungen unter einem Dach – von Zimmern über Küche bis Wellnessbereich. Das macht die energetische Bewertung komplex.

Das ist bei Hotel & Gastgewerbe besonders

  • Gemischte Nutzungsprofile (Beherbergung, Küche, Wellness)
  • Hoher Warmwasser- und Lüftungsbedarf
  • Klimatisierung und durchgehender Betrieb

Typische Nutzungszonen nach DIN V 18599

Für den Bedarfsausweis wird ein Nichtwohngebäude in Nutzungszonen unterteilt und jede Zone einzeln bilanziert. Bei Hotel & Gastgewerbe sind das typischerweise:

  • Gästezimmer und Flure
  • Empfang, Lobby und Aufenthaltsbereiche
  • gewerbliche Küche und Restaurant
  • Wellness-, Sauna- und Poolbereiche
  • Konferenz- und Veranstaltungsräume

Häufige Fehler beim Energieausweis für Hotel & Gastgewerbe

  • Wellness-/Poolbereich und gewerbliche Küche werden nicht als eigene Hochlast-Zonen geführt.
  • Der hohe Warmwasserbedarf im Beherbergungsbetrieb wird unterschätzt.
  • Der durchgehende Betrieb (rund um die Uhr) wird in den Nutzungszeiten nicht korrekt abgebildet.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Aufgrund der vielen Nutzungszonen ist im Gastgewerbe häufig der Bedarfsausweis die richtige Wahl.

Häufige Fragen

Brauche ich für Hotel und Restaurant getrennte Energieausweise?
In der Regel keine getrennten Ausweise, aber getrennte Nutzungszonen innerhalb eines Ausweises: Beherbergung, Gastronomie, Küche und Wellness werden nach DIN V 18599 einzeln bilanziert.
Wie wirkt sich ein Wellnessbereich auf den Energieausweis aus?
Pool, Sauna und Wellness zählen zu den energieintensivsten Nutzungen im Gebäude. Sie müssen als eigene Zone erfasst werden, sonst ist der Ausweis nicht belastbar.
Gilt die Aushangpflicht für mein Hotel?
Möglich – bei starkem Publikumsverkehr in Lobby und Gastronomie und Überschreiten der Flächenschwelle des § 80 GEG, sobald ein Energieausweis vorliegt.

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